Impressum/ Datenschutz
Name und Anschrift:
Villa Habig e.V.
Mühlgasse 11, 56368 Katzenelnbogen
Telefon: 06486/902555
E-Mail-Adresse: webmaster(at)villahabig.de
1. Vorsitzender: Magnus Habig
Vereinsregister Montabaur: VR 21501
Inhaltlich verantwortlich: Magnus Habig
Haftungshinweis:
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Datenschutzordnung des Vereins Villa Habig - Wir helfen Leben e. V.
Stand: 03.03.2020
Präambel
Der Verein Villa Habig - Wir helfen Leben e. V. verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten. Um die Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und um einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern, sowohl automatisiert in EDV- Anlagen als auch nicht automatisiert in Dateisystemen und in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet auf einer evtl. noch entstehenden Homepage des Vereins veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen sind die EU- Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und die vorliegende Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
1. Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (nach § 26 BGB). Funktional ist die Aufgabe der/dem 1. und 2. Vorsitzenden zugeordnet, soweit die Satzung oder die Datenschutzordnung von Villa Habig nicht etwas Abweichendes regelt.
2. Die/der 1. und 2. Vorsitzende stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er/ sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 3 Datenschutzbeauftragter
Da der Verein behinderungsbedingte und somit gesundheitsrelevante Daten abspeichert, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt nach § 26 BGB dem Vorstand. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.
§ 4 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitglieder im Verein, die einen erweiterten Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Dies sind in erster Linie die Mitglieder des Vorstands, aber auch andere Personen, die Aufgaben in der Vereinsarbeit übernommen haben.
§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Hier sind folgende Kategorien zu nennen: Vereinsmitglieder und Nichtvereinsmitglieder (z.B. Menschen welche zur Beratung kommen). Diese Kategorien werden wiederum in Unterkategorien aufgeteilt: Betroffene und Nichtbetroffene; Minderjährige; Geschäftsunfähige; Personen, deren Daten öffentlich zugänglich sind (z.B. Ärzte, Therapeuten, Auftragsverarbeiter). Der Umgang mit personenbezogenen Daten von Nicht-Mitgliedern wird in der DSGVO und weiteren entsprechenden Gesetzen geregelt, sowie in Bezug auf die Arbeit von Villa Habig im Verfahrensverzeichnis näher beschrieben.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Geschlecht und Datum des Vereinsbeitritts. Gegebenenfalls werden Behinderung, Funktion im Verein, Haushalts- und Familienzugehörigkeit und die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter erfasst. Besonders schützenswert sind die Gesundheitsdaten, die gem. Art. 9 (2)a DSGVO mit Genehmigung der betroffenen Person erhoben werden, sowie Daten, die Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen betreffen.
3. Gemäß der in der Satzung festgelegten Vereinsziele werden personenbezogene Daten wie Fotos, Film- und Tonaufnahmen verarbeitet. Dies beinhaltet Veröffentlichungen auf der evtl. noch entstehenden Homepage, in der evtl.Vereinszeitung, in Informationsschriften, auf Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Bei Veröffentlichungen, die über vereinsinterne Bereiche hinaus gehen, ist eine gesonderte Einverständniserklärung der betroffenen Person erforderlich. Gemäß DSGVO kann diese Erklärung sowohl in Schriftform, als auch in Form einer Email oder durch ein Online-Formular erfolgen.
4. Um Fördergelder zu erhalten, werden von den Mitgliedern personenbezogene Daten gesammelt und an die betreffende Stelle übermittelt.
§ 6 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Über Aktivitäten des Vereins wird in Aushängen, in der evtl. noch entstehenden Vereinszeitung, im Internet und in öffentlichen Medien informiert. Dabei werden personenbezogene Daten nur gemäß Einverständniserklärungen der betroffenen Personen veröffentlicht.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
Wir Danken Annette Kitzinger für die Erlaubnis die Metacom Bilder in unserem Logo verwenden zu dürfen.